Allgemeine Geschäftsbedingungen
Entwurf vom 23. September 2026 · noch nicht in Kraft
01Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die Bewirtschaftung von Mietliegenschaften in der Schweiz durch die KWI Capital AG unter der Marke Propti (nachfolgend «Propti») für Eigentümerinnen und Eigentümer (nachfolgend «Auftraggeber»). Abweichungen gelten nur, wenn sie im Verwaltungsvertrag schriftlich vereinbart sind; dieser geht diesen Bedingungen vor.
02Gegenstand des Mandats
Propti übernimmt die kaufmännische Bewirtschaftung. Dazu gehören insbesondere:
- Mietzinsstellung, Swiss QR-Rechnung, Abgleich der Zahlungseingänge
- Mahnwesen bis und mit Fristansetzung nach Art. 257d OR sowie Vorbereitung von Kündigung und Betreibung
- Nebenkostenabrechnung nach Art. 4 ff. VMWG einschliesslich Belegeinsicht nach Art. 8 VMWG
- Mietzinsanpassungen bei Referenzzins- und Indexklauseln, jeweils zur Freigabe vorgelegt
- Entgegennahme von Mietermeldungen, Aufgebot von Handwerkern im vereinbarten Kostenrahmen
- Nachvermietung: Inserat, Bewerbungen, Vertrag, Übergabeprotokoll
- Periodische Abrechnung und Auszahlung an den Auftraggeber, Steuerbeilage je Kalenderjahr
Nicht Gegenstand sind Bauherrenvertretung bei Sanierungen, Verwaltung von Stockwerkeigentum mit Versammlung sowie Rechtsvertretung vor Gerichten und Schlichtungsbehörden.
03Vollmacht und Entscheidungsgrenzen
Der Auftraggeber erteilt Propti die für die Bewirtschaftung erforderliche Vollmacht. Ausgaben bis zum vereinbarten Kostendach je Einzelfall führt Propti selbständig aus; darüber hinaus wird die Freigabe des Auftraggebers eingeholt. Bei Gefahr für Personen oder erheblichen Sachschaden handelt Propti sofort und informiert unverzüglich.
Kündigungen, Mietzinsanpassungen und Betreibungen erfolgen ausschliesslich nach ausdrücklicher Freigabe des Auftraggebers.
- Kostendach je Einzelfall
- Betrag setzen — Vorschlag: CHF 2'000
04Honorar
Das Honorar beträgt 3 % der im Abrechnungszeitraum tatsächlich eingegangenen Nettomieteinnahmen. Es fällt nur auf vereinnahmte Mietzinse an; Leerstand und uneinbringliche Forderungen lösen kein Honorar aus.
- Mehrwertsteuer
- klären zuzüglich oder inklusive gesetzliche MWST
- Mindesthonorar
- festlegen je Monat oder keines
- Abrechnung und Fälligkeit
- festlegen Vorschlag: quartalsweise, Verrechnung mit der Auszahlung
- Fremdkosten
- Porto, Einschreiben, Betreibungskosten, Handwerkerrechnungen und Gebühren Dritter werden zum Selbstkostenpreis weiterbelastet
05Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die für die Bewirtschaftung nötigen Unterlagen zur Verfügung, namentlich Mietverträge samt Nachträgen, Grundbuchauszug, Gebäudeversicherungspolice, Heiz- und Nebenkostenbelege sowie bestehende Wartungsverträge. Änderungen an der Liegenschaft, Eigentümerwechsel und eigene Absprachen mit Mietern teilt er unverzüglich mit.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Propti die Kontobewegungen des Mietzinskontos einsehen kann, damit Zahlungseingänge zugeordnet und Mahnungen nur bei tatsächlichem Ausbleiben ausgelöst werden.
06Gelder, Konten und Mietzinsdepots
Mietzinse gehen auf das vom Auftraggeber bezeichnete Mietzinskonto. Propti führt keine Kundengelder auf eigenen Konten. Mietzinsdepots werden nach Art. 257e OR auf den Namen der Mieterschaft bei einer Bank hinterlegt; der Nachweis wird vor Schlüsselübergabe verlangt.
07Daten und Datenschutz
Server, Datenbank, Dokumentenarchiv und Sicherungen befinden sich in der Schweiz. Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach dem revidierten Datenschutzgesetz. Propti bearbeitet Daten ausschliesslich zur Erfüllung des Mandats und gibt sie an Dritte nur weiter, soweit das für die Bewirtschaftung nötig ist, namentlich an beauftragte Handwerksbetriebe, den Briefdienst und Behörden.
Nach Beendigung des Mandats werden die Daten des Auftraggebers auf Wunsch in gängigem Format herausgegeben. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben vorbehalten.
08Automatisierte Abläufe
Propti bereitet Vorgänge automatisiert vor, etwa Mietzinsstellung, Zahlungsabgleich, Fristenberechnung und Entwürfe für Mietzinsanpassungen. Rechtlich erhebliche Schritte gegenüber der Mieterschaft — Kündigung, Fristansetzung, Betreibung, Mietzinsanpassung — werden vor dem Versand dem Auftraggeber zur Freigabe vorgelegt.
09Haftung
Propti haftet für Schäden aus der Verletzung des Mandats bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist im gesetzlich zulässigen Rahmen wegbedungen.prüfen Für Schäden aus Handlungen beigezogener Dritter haftet Propti nur bei ungenügender Sorgfalt in Auswahl und Instruktion.
10Dauer und Beendigung
Das Mandat gilt unbefristet.
- Kündigungsfrist
- festlegen Vorschlag: drei Monate auf ein Quartalsende
- Form
- schriftlich
- Bei Verkauf der Liegenschaft
- festlegen
Beide Parteien können das Mandat aus wichtigem Grund jederzeit beenden. Propti übergibt die Unterlagen geordnet und rechnet bis zum Beendigungszeitpunkt ab.
11Änderungen
Änderungen dieser Bedingungen werden dem Auftraggeber mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht er nicht vor Inkrafttreten schriftlich, gelten sie als angenommen. Bei Widerspruch kann er das Mandat auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens beenden.
12Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Gerichtsstand ist der Sitz der KWI Capital AG, soweit keine zwingende gesetzliche Zuständigkeit vorgeht.Sitz einsetzen